§1:
Ziel der Gilde ist es 1. Die Goldbestände der Mitglieder zu vermehren und 2. den Söldnern Althea´s ein zu Hause zu bieten.
§2:
Innerhalb der Gilde ist jeder Gleich. Egal, welchem Glauben, Geschlecht, oder welcher Heldengattung er angehört. Götter und Familien müssen der Gilde gleichgestellt werden. Jedes Mitglied darf seine Neigungen ausleben, jedoch im Rahmen dieser Satzung. Es wird als selbstverständlich betrachtet, daß man seine Brüder in jeglicher Hinsicht unterstützt und ihnen im Kampf beisteht. (Jemanden im Stich lassen oder Hilfe verwehren ist unehrenhaft)
§3:
Die Gilde ist eine "sich selbst führende Gemeinschaft". Das heißt, jedes Vollmitglied hat dieselben
Rechte und Pflichten und ist 100% entscheidungsberechtigt. Wir haben absichtlich keinen Gildenrat oder Gildenführer.§4:
Die Gilde ergreift bei kriegerischen Auseinandersetzungen keine Partei. Ihre Loyalität gilt lediglich dem Golde und nicht der Sache selbst. Ein abgeschlossener Vertrag gilt so lange bis der Auftrag ausgeführt wurde. Die Gilde behält sich vor sich aus derlei Auseinandersetzungen zurückzuziehen, sollten sie deren Wohl gefährden.
§5:
Die Gilde ist der Gilde höchstes Gut. Das heißt, sollte ein Mitglied in Probleme verwickelt werden, entscheidet die Gilde von Fall zu Fall ob Sie einschreitet und dem Mitglied hilft. Im Normalfall wird diese Entscheidung zum Wohle der Gilde ausfallen.
Die Gilde wird es sich jedoch auch offen halten, in den Krieg einzutreten, wenn es um das Wohl, die Ehre, oder das Leben der Gilde und deren Mitglieder geht.
§6:
Die Bruderschaft ist eine stolze Gilde ! Und die Mitglieder sehr Ehrenvoll. Dies haben sie zu jeder Zeit Außenstehenden durch Ihr Verhalten zu zeigen.
§7:
Mitgliedern der Gilde ist Belagern und Wegelagern, als auch Diebstahl erlaubt. Dies dient besonders, um Reiche zu erleichtern. Daher müssen solche Handlungen ehrenhaft durchgeführt werden. Beleidigen oder Verhöhnungen der Opfer sind - wie sonst auch allgemein - strengstens untersagt.
§8:
Jedes Mitglied ist dazu angehalten zumindest einmal in der Woche das Forum hier in diesen Hallen zu besuchen, um sich über Neuigkeiten oder Anliegen anderer Mitglieder zu informieren.
§9:
Anwärter:
Anwärter haben innerhalb der Gilde lediglich rederecht, aber kein offizielles Stimmrecht. Sollten sie von Vollmitgliedern nach einer Stimme gefragt werden, ist diese offiziell aber als Einzelfall zu betrachten. Anwärter unterliegen keiner festen Probezeit. Sie bekommen den Vollmitgliedsstatus angeboten, Sobald min. 3 Vollmitglieder hierfür stimmen und diese die eindeutige Mehrheit bilden.
Des weiteren ist es die Pflicht eines jeden Anwärters am Gildenleben teilzunehmen, und bemüht zu sein, die Mitglieder in jeglicher Hinsicht zu unterstützen.
Auch ist es ihre Pflicht, sich an der Erledigung von Aufträgen zu beteiligen, bzw. die Auftragsabwicklung in den Hallen "Suche Söldner" (cc: Suche Söldner - hier ist kein Passwort nötig) mit zu übernehmen.
Jeder Anwärter hat das Recht auf vollste Unterstützung und Schutz durch die Bruderschaft.
§10:
Grundsätzlich gilt innerhalb der Gilde das Mehrheitsgesetz!
§11:
Das Gildenhaus ist ordentlich zu verlassen. Es dient als Treffpunkt, Ruhestätte und Lagerraum.
§12:
Probleme und Mißstände sind sofort im internen Channel vorzubringen. Jeder ist dazu verpflichtet, für einen reibungslosen und unbedingten Zusammenhalt in der Bruderschaft zu sorgen.
§13:
Es wird als ehrenhaftes Handeln begrüßt, wenn jeder Söldner ein Zehntel des Auftragssoldes als Spende an die Goldvorräte der Gilde überantwortet. Diese Einnahmen dienen dazu, dringend benötigte Gegenstände wie Ausrüstung, Questitems etc. zu erwerben, bzw. andere Ausgaben der Gemeinschaft zu decken.
§14:
Es ist jedem Mitglied untersagt, Informationen über interne Angelegenheiten egal welcher Art an Außenstehende weiterzugeben. Angaben über Gildeninternes oder Daten von Mitgliedern sind geheimzuhalten.